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      Kfz-Unfallgutachter Deniz Harloff

kfz-gutachter für berlin

24h Unfallschadenrufnummer ! 030 3300 8913 !

Besichtigung auch an Wochenenden und bei Ihnen Vor Ort !

Meine Leistungen

Als anerkannter Verbandssachverständiger erstelle ich als unhabängiger Kfz-Gutachter Ihr Unfallgutachten für Pkw, Lkw, Transporter, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger, Motorroller, Sonderfahrzeuge und Fahrräder.

Weitere Leistungen können Sie auf meiner Webseite erfahren.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, rufen Sie mich einfach an.

unfall-Soforthilfe

Damit eine schnelle und reibungslose Regulierung erfolgen kann, komme ich selbstverständlich auch zu Ihnen Vor Ort. 

Es erfolgt dann eine Besichtigung des beschädigtes Fahrzeugs.

Mein Einsatzgebiet umfasst dabei Berlin und den Großraum Brandenburg.

Die Kosten bei einem unverschuldetem Unfall übernimmt dabei die gegnerische Versicherung.

Unfallgutachten, unabhängig & in Ihrem Interesse !

Unfallgutachten

Wertgutachten

Oldtimergutachten

Lackgutachten

Technische Gutachten

Fahrzeugbewertungen

Schadenmanagement

3D-Achsvermessung

Unfallgutachten

Im Falle eines Unfalls wird ein Gutachten zu Ihrem Fahrzeug erstellt. Dies dient zum einen der Ermittlung der Reparaturkosten, kann zum anderen aber auch zur  Beweissicherung z.B. im Falle von Unklarheiten zwischen den Unfallgegnern sein. 

Oldtimergutachten

Ich bewerte und begutachte Ihren Oldtimer oder Youngtimer nach classic-data value reports Richtlinien für die Versicherungseinstufung oder im Falle eines Unfallschadens. In erster Linie dient unser Wertgutachten dem eigenen Interesse zur Beschreibung des Zustands oder des Wertes.

Kurzgutachten

Sollte kein vollumfängliches Unfallgutachten notwendig sein, erstelle ich ein sog. Kurzgutachten. Der Vorteil ist die detaillierte Beweissicherung Ihres Schadens. Im Gutachten sind Fotos der festgestellten Schäden beigefügt und der Schadenumfang ist entsprechend dokumentiert. Beim Kostenvoranschlag ist dieser Umfang meist nicht berücksichtigt.

Schadenanalyse

Die Schadenanalyse klärt den technischen Mangel eines Fahrzeuges auf und überprüft deren Ursachen durch Verschleiß, falsche Nutzung oder auch Materialfehler.

Lackgutachten

Schäden an Fahrzeuglackierungen können die unterschiedlichsten Ursachen haben. Neben mechanischen Beschädigungen in Form von Kratzern gibt es Beeinträchtigungen durch chemische und biologische Einflüsse.  

Gebrauchtwagen-Ceck

Vor einer Investition in ein gebrauchtes Fahrzeug sollten Sie zuvor eine Untersuchung des Fahrzeugs durch mich beauftragen !

Warum ein Unfallgutachten ?

Nach einem unverschuldeten Unfall oder einer anderweitigen Beschädigung Ihres Fahrzeugs steht Ihnen wie jedem Geschädigten das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen Ihrer Wahl zu. Sie können also frei entscheiden, wem Sie den Auftrag zur Unfallbegutachtung erteilen möchten und grundsätzlich entstehen für Sie keine Kosten.

Bei der Begutachtung des Fahrzeugs untersuchen ich präzise alle Unfallschäden und dokumentiere diese zur Beweissicherung für Sie. Es wird im Anschluss ein Gutachten verfasst, das Ihnen und der gegnerischen Versicherung vorgelegt werden kann.

Wichtig: Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen – sofern kein Bagatellschaden vorliegt – Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

Darf ich mir einen eigenen Gutachter aussuchen ?

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht einen Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen.

Die Kosten des Kfz Gutachtens in einem unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung.

Ihr Anwalt des Vertrauens

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt/in Ihres Vertrauens beauftragen. Diese Kosten werden ebenfalls bei einem unverschuldetem Unfall durch die gegnerische Versicherung übernommen. Auch wenn man keine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat.

Freie Werkstattwahl

Als Unfallgeschädigter steht Ihnen die freie Wahl einer Werkstatt, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten komplett frei.

Die Werkstatt Ihres Vertrauens leistet immer gute Arbeitet und hat bereits Ihr Vertrauen? Dann zögern Sie nicht auch diese anzurufen und alles weitere zur Reparatur abzusprechen. Gerne besichtige ich auch Ihr Fahrzeug in dieser Werkstatt.

Nutzungsausfall oder Ersatzwagen ?

Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit und muss aufgrund eines Unfalls in Werkstatt, haben Sie für die Reparaturzeit Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (bei Bedarf). Sollten Sie kein Ersatzfahrzeug benötigen, so steht Ihnen eine Nutzungsausfallpauschale zu.

Totalschaden oder Reparatur

Sollten die unfallbedingten Reparaturkosten höher ausfallen als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, ist unter bestimmten Umständen dennoch eine Reparatur möglich (130%-Regelung). Diese Reparatur ist an verschiedenen Bedingungen verknüpft. Selbstverständlich erörtere mit Hilfe meines erstellten Gutacxhtens für Sie alle Möglichkeiten.

Schadensumme

€ 6500.-

Schadensumme

€ 7800.-

Schadenssumme

€ 21000.-

„Das sagen meine Kunden“ 

Kompetent und super nett! Schnelle Abwicklung und verständliche Beratung! Immer wieder gerne! Ganz lieben Dank nochmal!

Ich habe mehrfach Hilfe benötigt und diese wurde mir von Herrn Harloff umgehend, innerhalb kürzester Zeit, jedesmal geboten. Ich kann Herrn Harloff nur weiter empfehlen, da sein Service unbeschreiblich toll und zuverlässig ist

Ich bin mit der Leistung 100% zufrieden gewesen. Das Gutachten wurde schnell und professionell durchgeführt und an die Versicherung geschickt. Kann ich nur empfehlen